Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete das Urteil mit der Feststellung, dass es der Gewerkschaft nicht nur um die Übergangsversorgung der Piloten ginge. Vielmehr dienten VC die Verhandlungen zur Übergangsversorgung als Druckmittel, um anderweitige Ziele zu erreichen. Das Gericht sah in dem von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau mit dem Low-Cost-Anbieter Eurowings das wahre Streikmotiv und klassifizierte den Streik deshalb auch als „evident rechtswidrig““. In arbeitsrechtlichen Fragen mandatiert Lufthansa regelmäßig Allen & Overy.