Allgemein

2019 bringt Arbeitnehmern mehr Flexibilität

Mit Beginn des Jahres 2019 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur so genannten Brückenteilzeit. Arbeitnehmer haben damit einen Anspruch auf eine vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Wie die neue Brückenteilzeit im Detail aussieht und welche Auswirkungen sie auf die Praxis haben dürfte, erläutert  Hendrik Bockenheimer, auf das Arbeitsrecht spezialisierter Partner der Kanzlei Hengeler Mueller.

10. Dezember 2018
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