2019 bringt Arbeitnehmern mehr Flexibilität
Mit Beginn des Jahres 2019 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur so genannten Brückenteilzeit. Arbeitnehmer haben damit einen Anspruch auf eine vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Wie die neue Brückenteilzeit im Detail aussieht und welche Auswirkungen sie auf die Praxis haben dürfte, erläutert Hendrik Bockenheimer, auf das Arbeitsrecht spezialisierter Partner der Kanzlei Hengeler Mueller.
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