Allgemein

AG München entscheidet über unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung

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Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann, dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

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Das hat das AG München entschieden. Es stellte dabei fest, dass eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beinhaltet, eine Vermutung für die Unangemessenheit begründet (Az.: 222 C 23309/08).

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