AG München entscheidet über unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung
"Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann, dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.
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Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann, dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.
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Das hat das AG München entschieden. Es stellte dabei fest, dass eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beinhaltet, eine Vermutung für die Unangemessenheit begründet (Az.: 222 C 23309/08).
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