AG München entscheidet über unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung
„
Das hat das AG München entschieden. Es stellte dabei fest, dass eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beinhaltet, eine Vermutung für die Unangemessenheit begründet (Az.: 222 C 23309/08).
„