Ein Team um den Partner Thomas Uebber (Arbeitsrecht, Frankfurt) hatte beide Urteile durchgesetzt. Hintergrund dieser Entscheidung sind formale Gründe, da die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) gegen die Friedenspflicht verstoße. Schon seit dem 16.2. streiken die Mitglieder der Gewerkschaft für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Die GdF verzichtet auf eine Berufung.

Bereits am Dienstagabend hatte das Arbeitsgericht den Solidaritätsstreik der Fluglotsen untersagt, die am Mittwoch für sechs Stunden die Arbeit niederlegen wollten. Nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit sei so ein Unterstützungskampf rechtswidrig, da dieser voraussichtlich zu einem kompletten Stillstand des größten deutschen Drehkreuzes geführt hätte.

Der wirtschaftliche Schaden für die Lufthansa liegt nach Angaben des Personalvorstandes Stefan Lauer bei „hohen zweistelligen Millionenbeträgen“.