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Alles, was recht ist – Neuregelung BaV

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Die Bundesregierung regelt die Fristen zu Betriebsrenten neu. Damit setzt sie die EU-Mobilitätsrichtlinie in deutsches Recht um. Arbeitnehmer sollen ihre Zusatzrentenansprüche beim Job-Wechsel künftig einfacher mitnehmen können.

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Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs: 1.) Die neuen Regeln zu Altersrente, Invaliditätsrente und Hinterbliebenenversorgung sind nicht nur auf Deutsche beschränkt, sondern gelten für alle EU-Bürger. Dies verlangt die EU-Richtlinie 2014/50/EU. 2.) Betriebsrenten (bAV) bleiben künftig bereits ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten. Bislang mussten Arbeitnehmer fünf Jahre ihrem Arbeitgeber treu bleiben, bis ihr Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierten bAV-Anteile nicht mehr verfallen konnte. Zudem soll das Mindestalter für den bAV-Erhalt beim Job-Wechsel von 25 auf 21 Jahre sinken. 3.) Zudem sieht der Entwurf vor, dass bAV-Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer und die von aktuellen Mitarbeitern künftig gleich gestellt sind. Gleiches soll auch für Abfindungs- und Auskunftsansprüche gelten. Zunächst geht der Entwurf an den Bundesrat. Bis die Parlamentarier im Bundestag zustimmen, kann einige Zeit ins Land gehen. In Kraft treten soll das neue Gesetz zum Jahresbeginn 2018.

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