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Alles, was Recht ist – Syndikusanwälte

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Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte"" vorgelegt. Erstmals soll es umfassende gesetzliche Regelungen zu Firmenanwälten geben. Für die Tätigkeit in einem Unternehmen soll zukünftig die Zulassung als Syndikusanwalt von den örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammern möglich sein.

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In Deutschland sind rund 40 000 Juristen betroffen, die durch die vorgesehenen Regelungen in den berufsständischen Versorgungswerken bleiben oder dorthin zurückkehren könnten. Ihnen würde – vorausgesetzt sie üben arbeitsvertraglich geregelt fachlich unabhängig und eigenverantwortlich ihren Beruf aus – ein entsprechender Anspruch zustehen. Gestellte Befreiungsanträge sollen auf den 1.4.2014 zurückwirken, damit es nicht zu Schlechterstellungen durch die BSG-Urteile vom 3.4.2014 (u. a. Az.: B 5 RE 13/14 R) kommt.

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