Alles, was Recht ist – Syndikusanwälte
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In Deutschland sind rund 40 000 Juristen betroffen, die durch die vorgesehenen Regelungen in den berufsständischen Versorgungswerken bleiben oder dorthin zurückkehren könnten. Ihnen würde – vorausgesetzt sie üben arbeitsvertraglich geregelt fachlich unabhängig und eigenverantwortlich ihren Beruf aus – ein entsprechender Anspruch zustehen. Gestellte Befreiungsanträge sollen auf den 1.4.2014 zurückwirken, damit es nicht zu Schlechterstellungen durch die BSG-Urteile vom 3.4.2014 (u. a. Az.: B 5 RE 13/14 R) kommt.
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