Altersgrenzenklauseln in Arbeitsverträgen
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Altersgrenzenklauseln seien in der Vergangenheit für gerechtfertigt gehalten worden, weil sie durch hinreichend vernünftige arbeitsmarkt- und sozialpolitische Überlegungen (z. B. Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit) legitimiert waren. Das aber treffe auf Altersgrenzen unabhängig davon zu, ob sie auf einer Individualvereinbarung, einem Kollektivvertrag oder einer gesetzlichen Regelung beruhten. Die genaue Begründung der Entscheidung des Gerichts bleibt in diesem Fall noch abzuwarten. Die Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert worden. Über die Wirksamkeit individualvertraglicher Altersgrenzen, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vorsehen, bestanden zuletzt in der rechtsberatenden Praxis noch Unsicherheiten, weil sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) und BAG bislang abschließend alleine mit tariflichen Altersgrenzen bzw. einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstrechts auseinandergesetzt und bisher nur deren Zulässigkeit ausdrücklich bestätigt hatten. In verschiedenen Entscheidungen hatten die Gerichte dabei den besonderen Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers bzw. der Tarifvertragsparteien hervorgehoben.
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