Vorschläge, die Übertragung von Zuständigkeiten im Jugend- und Insolvenzrecht an den Nachweis zusätzlicher Vorkenntnisse zu knüpfen, seien abzulehnen. DRB-Vorsitzender Christoph Frank sieht in dem Beschluss das richtige Signal „gegen die von Misstrauen gegen die Qualifikation von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten und von erfolgreich flächendeckend an den Amtsgerichten tätigen Insolvenzrichtern geleiteten Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) und zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).“