Das hat der Europäische Gerichtshof am 29.3.11 entschieden. Die Luxemburger Richter bestätigten damit im Rechtsmittelverfahren die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen von 10 Mio. Euro gegen ArcelorMittal Luxembourg und 3,17 Mio. Euro gegen ThyssenKrupp Nirosta wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens verhängt wurden. Beide Unternehmen hatten sich auf Verjährung berufen.