Der Antrag hat das Ziel, dass das Gericht das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Inbetriebnahme zum 3.6.12 zu verhindern. Hilfsweise beantragen die Anwohner ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.

Die Anwohner argumentieren, dass die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH bei der Berechnung der den Betroffenen zustehenden Schallschutzansprüche flächendeckend gegen die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen habe. Obwohl im Beschluss festgelegt ist, dass der Fluglärm bei geschlossenen Fenstern den Schallpegel von 55 dB(A) nicht überschreiten darf, sehen die Kostenerstattungsvereinbarungen des Flughafenbetreibers vor, dass genau dieser Wert sechsmal am Tag überschritten werden darf. Die Flughafenanwohner befürchten Schallpegelwerte von bis zu 79 dB(A).