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ARUG zeigt bei „räuberischen Aktionären“ Wirkung

So genannte räuberische Aktionäre haben über die vergangenen Jahrzehnte durch den Missbrauch ihrer aktienrechtlichen Kontrollrechte vielen Unternehmen das Leben schwer gemacht. Die dagegen vom Gesetzgeber mittels des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30.7.09 durchgeführten Gesetzesreformen zeigen (erstmalig) Wirkung.

Wie die empirischen Studien der Professoren Theodor Baums (Institute for Law and Finance, Universität Frankfurt, 2011) und Walter Bayer (Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht, Universität Jena, 2011) belegen, hat die Zahl der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse von Aktiengesellschaften deutlich abgenommen. Insbesondere die Begrenzung des so genannten Freigabeverfahrens auf eine Instanz hat dabei zu einer erheblichen Effektivierung der Rechtsschutzmöglichkeiten geführt.

„Dadurch können die Unternehmen in vielen Fällen eine Eintragung wichtiger Hauptversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister innerhalb weniger Monate sicherstellen“ so Olaf Gärtner, Partner für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten bei Hogan Lovells. „Die Verfahrenszeiten haben sich von durchschnittlich neun bis zwölf Monaten auf nunmehr drei bis vier Monate verringert.“ Diese Verringerung der Dauer zwischen Beschlussfassung und Eintragung des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister führt dazu, dass Unternehmen nicht mehr in gleichem Maße erpressbar sind, wie es in der Vergangenheit der Fall war.

Es wäre allerdings zu früh, das Geschäftsmodell der kritischen Aktionäre für gescheitert zu erklären. Entwarnung bedeutet der quantitative Rückgang nämlich nicht. Der harte Kern der räuberischen Aktionäre wird sich durch die gesetzgeberischen Reformen nicht übermäßig beeindrucken lassen. „Es zeigt sich bereits, dass sich die Streitpunkte vom Anfechtungsprozess in Spruchverfahren und sonstige angrenzende Rechtsgebiete verlagern“, so Gärtner. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der erhobenen Anfechtungsklagen auf derzeitigem Niveau einpendeln wird. „Die zu erwartenden Anfechtungsklagen werden qualitativ auf hohem Niveau sein und den Gesellschaften weiter Kopfschmerzen bereiten. Deshalb ist eine professionelle Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung weiterhin unerlässlich“, so Gärtner.

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