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Auf dem Weg zur Tarifeinheit

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Spätestens seit den Streiks von Lokführern und Piloten ist das Wort wieder in aller Munde: Tarifeinheit. Dass kleine Spartengewerkschaften Betriebe auf Kosten von Kollegen und Kunden lahmlegen können, um ihre Interessen durchzusetzen, ist Vielen schon lange ein Dorn im Auge. Anfang November will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorlegen, der schon Anfang Dezember in den Bundestag eingebracht werden könnte. Bislang ist bekannt, dass das Arbeitsministerium ein betriebsbezogenes Mehrheitsprinzip einführen will.

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„Der Grundgedanke ist, dass in einem Betrieb nur noch ein Tarifvertrag gilt“, sagt der Arbeitsrechtler Steffen Paulmann von GGV Grützmacher Gravert Viegener. In einem Betrieb mit mehreren Gewerkschaften soll diesen Tarifvertrag die Gewerkschaft aushandeln, die die meisten Mitglieder auf sich vereinigt. „Der Einfluss von Spartengewerkschaften wie der GDL oder der Pilotenvereinigung Cockpit würde damit auf einen Schlag drastisch beschnitten“, so Paulmann. „Sie wären auf die Zusammenarbeit mit den großen Einheiten angewiesen und könnten ohne deren Zutun Streikaktionen, wie wir sie jüngst erlebt haben, praktisch nicht mehr durchführen.“ Juristisch ist dieser Schritt daher nicht so einfach: Die kleineren Gewerkschaften sehen sich durch die Tarifeinheit in ihrem Streikrecht beschnitten, weshalb das Arbeitsministerium derzeit darum bemüht ist, den Entwurf verfassungsrechtlich wasserdicht zu machen. „Gelingt es nicht, das Gesetz hinreichend konkret und zugleich verfassungskonform zu formulieren, sind Prozesse vor den Arbeitsgerichten vorprogrammiert“, vermutet Paulmann.

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