Dies betrifft vor allem die Frage, wer haftet, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall verursacht. Teilweise wird vertreten, dass der Automobilhersteller haften solle, da er es über die Technik in der Hand habe, Unfälle zu vermeiden. Müssen hier bestehende Gesetze geändert werden? Burianski sieht hier keinen Handlungsbedarf: „Das bisherige Haftungssystem bedarf keiner Veränderung, um Haftungskonstellationen im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen sachgerecht zu lösen. Sofern das Fahrzeug fehlerhaft ist oder der Hersteller technische Defekte ignoriert, haftet der Hersteller ohnehin.“ Ein Beibehalten der aktuellen Fahrer-/Halterhaftung sei sinnvoll und angemessen und es komme hierdurch zu keiner Schlechterstellung des Geschädigten. „Natürlich wird sich die Versicherungswirtschaft auf die neuen Bedingungen einstellen. Das ist aber keine Frage des Haftungssystems, sondern der praktischen Umsetzung“, so Burianski weiter.

Darüber hinaus stellen sich auch strafrechtliche Haftungsfragen, so etwa, wenn sich ein selbstfahrendes Auto in einer Notsituation „entscheiden“ muss, ob eine Frontalkollision mit einem anderen Auto in Kauf genommen, oder ob durch ein Ausweichmanöver ein Radfahrer gefährdet wird. „Menschen können sich in solchen Situationen meist mit einem Notstand entschuldigen. Aber dies gilt nicht, wenn ein Programmierer die Entscheidung vorher bewusst getroffen hat.“
Auch in anderen Bereichen bleiben Fragen offen. „Datenschutz und Systemsicherheit gegen Hacker sind Kernvoraussetzungen, um autonome Fahrzeuge in Deutschland serienmäßig auf den Markt zu bringen. Hier müssen alle Beteiligten, inklusive des Gesetzgebers, an einem Strang ziehen“, so Christian M. Theissen, Rechtsanwalt bei White & Case. Sonst sind Fahrzeuge deutscher Hersteller bereits in England und den USA vollautomatisiert unterwegs, jedoch nicht in Deutschland.