Eine Verletzung der Wortmarke „Goldbären““ durch einen dreidimensionalen Schokoladenbären könne nur angenommen werden, wenn der Verbraucher den Schokoladenbären unweigerlich mit dem Wort „Goldbär““ assoziiere. Dies sei nicht der Fall. Es seien andere Bezeichnungen, etwa „Teddy““, „Schokoladen-Bär““ oder „Schokoladen-Teddy““ denkbar. Hinzu kommt, dass der Schoko-Teddy den sichtbaren Aufdruck „Lindt-Teddy““ trägt. Des Weiteren fügt sich der „Lindt-Teddy““ in die durch den Goldhasen begründete Produktserie von Lindt ein.

Haribo ist es damit nicht gelungen, eine berühmte Wortmarke gegen eine Produktgestaltung durchzusetzen. Das ist in diesem Fall richtig. Die Bezeichnung „Goldbär““ als ein mögliches Wort für einen goldenen Bären ist erst einmal beschreibend und damit freihaltebedürftig, erläutert Atif Bhatti, Managing Associate bei Linklaters im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Dispute Resolution. Es gibt andere Möglichkeiten, um die Gestaltung zu schützen. Dazu gehören der Designschutz und dreidimensionale Marken.