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BAG entscheidet zu Mindestlohnanspruch von Praktikanten

Praktikanten, die zur Orientierung vor Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Praktikum absolvieren, welches drei Monate nicht übersteigt, haben keinen Anspruch auf Mindestlohn – so urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 31.1.19. Unterbrechungen, die im persönlichen Interesse der Praktikanten veranlasst wurden, sind dabei unschädlich.

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