BAG entscheidet zu Mindestlohnanspruch von Praktikanten
Praktikanten, die zur Orientierung vor Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Praktikum absolvieren, welches drei Monate nicht übersteigt, haben keinen Anspruch auf Mindestlohn – so urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 31.1.19. Unterbrechungen, die im persönlichen Interesse der Praktikanten veranlasst wurden, sind dabei unschädlich.
- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar