Bankaufsichtsrechtsexperte schließt sich White & Case an

Häring ist spezialisiert auf Anforderungen an die sog. Wohlverhaltens- und Organisationspflichten nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz und MiFID II sowie auf Transparenz- und Meldepflichten nach MiFIR. Zudem gilt er als Experte für aufsichtsrechtliche Vorschriften wie der Eigenkapitalverordnung, dem Kreditwesengesetz, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie den Anforderungen der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung und der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung.