Allgemein

Bankpflichten bei Swap-Geschäften

"

Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) ist eine Bank dazu verpflichtet, Kommunen insbesondere darüber aufzuklären, dass ihr Verlustrisiko höher ist als das der Bank.

"

Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt (Az. I-9 U 101/12).

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse