Bausparkassen können aufatmen
Überreife Bausparverträge dürfen in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung gekündigt werden, wenn Kunden die Darlehen bis dahin noch immer nicht abgerufen haben. Dies hat der BGH am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Für die Branche kommt das Urteil zum richtigen Zeitpunkt.
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