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Bausparkassen – Wind hat noch nicht gedreht

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Es war nur eine Frage der Zeit, wann das erste Gericht in höherer Instanz sich gegen die Argumentation einer Bausparkasse stemmt. Ein wenig überraschend war es für die Wüstenrot aber dennoch, als am Mittwoch der vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, Thomas Wetzel, das Urteil verkündete und der Kündigungswelle von Bausparverträgen seitens der Gesellschaften die rote Karte zeigte. In einer Reihe von Prozessen hat das OLG Stuttgart nun als erste Berufungsinstanz zugunsten einer Bausparkundin geurteilt und sich gegen die überwiegende Rechtsauffassung anderer OLG gestellt. Zuvor hatten bereits die OLG Koblenz, Celle, Köln, Hamm und München pro Bausparkasse entschieden. Zudem gingen laut des Verbands der Privaten Bausparkassen von den ca. 200 Urteilen an Amts- und Landgerichten etwa 90% zu Gunsten der Geldinstitute aus. Im aktuellen Fall wird nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz das Machtwort sprechen müssen. Eine Revision gegen das Urteil vom Mittwoch sei „durchaus angebracht"", sagte uns Wüstenrot-Anwalt Hervé Edelmann von der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner. Dafür muss jetzt nur noch die Wüstenrot ihr „Go"" geben. Es wird Zeit, dass die Branche, aber auch die Verbraucher endgültige Klarheit erhalten.

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