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BayernLB – Freistaat verzichtet auf Doppelstimmrecht im AR

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In den Beratungen über das neue Landesbank-Gesetz in Bayern, das u. a. Voraussetzung für die von der EU geforderte Kapitalerhöhung der BayernLB ist, hat die heiße Phase begonnen. Auf Wunsch der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag soll nun das bisher geplante Doppelstimmrecht für die in Zukunft noch drei vom Freistaat entsandten (offiziell weisungsunabhängigen) Verwaltungsräte gekippt werden. So wird der Eindruck erweckt, die Bank werde, wie von Brüssel zusätzlich gefordert, entpolitisiert. Im bayerischen Wahlkampf könnte dieses Argument durchaus noch einmal auftauchen.

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