Sie wolle künftig für Prozesse, an denen ein besonderes mediale Interesse besteht, eine behutsame Ausweitung der Öffentlichkeit ermöglichen, ließ Merk erklären. Auch solle die Justiz den Anforderungen des Informationszeitalters so besser Rechnung tragen. Allerdings, so schränkte die Ministerin ihren eigenen Vorstoß direkt wieder ein, dürften Strafprozesse auch künftig nicht zu Medienereignissen werden, bei denen sich die Prozessbeteiligten weniger an der Wahrheitsfindung und mehr an den Kameras orientierten. Es gelte nun, hier die richtige Balance zu finden.