Hintergrund des vom Bundeskartellamt angestrengten Verfahrens sind Beschwerden von Dualen Systemen nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung in Zusammenhang mit einer Werbeinitiative für das so genannte BDE-Zertifikat. Ziel des Zertifikats ist es, durch die Verpflichtung eines einheitlichen Wirtschaftsprüfers etwaige unrichtige Mengenmeldungen der Systembetreiber zu verhindern. Damit soll die privatwirtschaftlich organisierte haushaltsnahe Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme sichergestellt und mehr Rechtssicherheit herbeigeführt werden.