Coronapolitik

Behördengang in Corona

Allein vor dem Gedanken, eine deutsche Behörde in Corona aufsuchen zu müssen, graut einem. Aber die sich bedrohlich neigende Umschreibefrist für den bald für alle obligatorischen EU-Führerschein (Jahrgänge 1953-58 bis 19.1.22) erlaubt wenig Aufschub. Die bei Führerscheinen vor 1999 erforderliche „Karteikartenabschrift“ der ursprünglichen Führerscheinstelle, in unserem Fall der niedersächsische Heidekreis, war online schnell geordert und ward postwendend zugestellt.

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