Berufskläger auf Hauptversammlungen
Außerordentliche Beschlussgegenstände in Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften rufen regelmäßig so genannte „Berufskläger“ auf den Plan und können zu aufwendigen Gerichtsverfahren führen. Bereits im Herbst beginnen in vielen Vorstandsetagen und Rechtsabteilungen die Vorüberlegungen für die Jahreshauptversammlung im Frühling. Ulrich Keunecke, Partner und Andrea Bruns, Senior Manager bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, empfehlen Unternehmen, die zu beschließenden Maßnahmen sehr sorgfältig und frühzeitig vorzubereiten, denn auch „Berufskläger“ werden ihr Aktionärsfrage- und Informationsrecht vollumfänglich ausüben.
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