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Beschlüsse der Porsche-Hauptversammlung erneut auf den Prüfstand

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Die Beschlüsse der Porsche-Hauptversammlung im Jahr 2009 kommen erneut auf den Prüfstand.

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Das OLG Stuttgart verhandelt am 3.11.10 über eine Anfechtungsklage von Aktionären des Sportwagenbauers. Kern der Klage sind die Beschlüsse über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Neuwahl von Mitgliedern des Kontrollgremiums sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Nach Einschätzung der Aktionäre wurden die Anteilseigner auf der Hauptversammlung nur unzureichend über die Kurssicherungsgeschäfte informiert, mit denen sich der Stuttgarter Sportwagenbauer die Mehrheit an VW sichern wollte. Die Übernahme von Volkswagen scheiterte jedoch, weil sich Porsche mit Milliardenkrediten finanziell übernommen hatte. Nach der gescheiterten Übernahme soll der Sportwagenbauer 2011 als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden. Als weitere Gründe für die Anfechtungsklage werden unter anderem Rechtsverstöße bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat angeführt.

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