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Bewegung im Investmentsteuerrecht

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Das neue Investmentsteuerrecht könnte nun doch noch in diesem Jahr verkündet werden. Der Entwurf des AIFM-Steueranpassungsgesetzes war in der alten Legislaturperiode gescheitert. Auf Initiative einiger Bundesländer hat sich am 8.11.2013 der Bundesrat erneut mit dem Entwurf befasst  und ihn einstimmig beschlossen. Die Bundesregierung hat nun bis zu drei Wochen Zeit ihn dem Bundestag vorzulegen.

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Für viele Experten überraschend: Der Entwurf ist ohne Änderungen wieder eingebracht worden. „Dies ist keine befriedigende Lösung, denn die strittigen Punkte wurden nicht ausgeräumt. So bliebe es dabei, dass zusätzlich zu den mit dem Kapitalanlagegesetzbuch eingeführten Kategorien weitere, alleine für das Steuerrecht bedeutsame Unterscheidungen eingeführt würden wie z.B. der Begriff der Investitionsgesellschaft“, sagt Heiko Wunderlich, Partner bei der Kanzlei SKW Schwarz.

„Die steuerliche Beurteilung ist für strategische Anlageentscheidungen ebenso wie für die Strukturierung der Investments mit entscheidend. Passen aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Regeln nicht zusammen, sind Probleme in der Praxis vorprogrammiert.“ Ob das Gesetz tatsächlich noch in diesem Jahr verkündet wird, hängt unter anderem davon ab, ob sich eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag dafür findet, die an sich notwendige Beteiligung der noch nicht neu konstituierten Ausschüsse zu umgehen. „Auch wenn einige Regelungen voraussichtlich nicht von langer Dauer sein werden, hätten wir zumindest wieder ein Stück weit Rechtssicherheit“, so der Fachanwalt für Steuerrecht Wunderlich.

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