BFH-Urteil: Gesetzliche Zinsen unterliegen nicht der Einkommensteuer
"Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt auf Grund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nicht der Einkommensteuer.
"
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt auf Grund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nicht der Einkommensteuer.
„
Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert (Az.: VIII R 33/07).
„