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BFH-Urteil: Gesetzliche Zinsen unterliegen nicht der Einkommensteuer

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Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt auf Grund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nicht der Einkommensteuer.

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Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert (Az.: VIII R 33/07).

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