BGH bestätigt Rekordbußgeld gegen Zementkartell
"Das bislang höchste Bußgeld in der Geschichte des Bundeskartellamts ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte am 10.4.13 seinen Beschluss, der die verhängten Bußgelder gegen das so genannte Zementkartell in Höhe von insgesamt 380 Mio. Euro im Wesentlichen bestätigt hat (Az.: KRB 20/12).
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Das bislang höchste Bußgeld in der Geschichte des Bundeskartellamts ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte am 10.4.13 seinen Beschluss, der die verhängten Bußgelder gegen das so genannte Zementkartell in Höhe von insgesamt 380 Mio. Euro im Wesentlichen bestätigt hat (Az.: KRB 20/12).
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Führende Hersteller hatten in den 1990er Jahren die Zementmärkte in Deutschland unter sich aufgeteilt. Das Bundeskartellamt verhängte deshalb 2003 u. a. gegen die Unternehmen Holcim, HeidelbergCement, Lafarge Zement und Schwenk Zement bzw. deren Vorgängerfirmen hohe Bußgelder. Nachdem die Unternehmen die Bußgeldbescheide des Amtes angefochten hatten, hatte das OLG Düsseldorf 2009 die gegen die Kartellmitglieder verhängten Geldbußen bestätigt. Der BGH hielt dieses Strafmaß dem Grunde nach für rechtens und nahm lediglich einen Abschlag in Höhe von 5% wegen der langen Verfahrensdauer vor.
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