Führende Hersteller hatten in den 1990er Jahren die Zementmärkte in Deutschland unter sich aufgeteilt. Das Bundeskartellamt verhängte deshalb 2003 u. a. gegen die Unternehmen Holcim, HeidelbergCement, Lafarge Zement und Schwenk Zement bzw. deren Vorgängerfirmen hohe Bußgelder. Nachdem die Unternehmen die Bußgeldbescheide des Amtes angefochten hatten, hatte das OLG Düsseldorf 2009 die gegen die Kartellmitglieder verhängten Geldbußen bestätigt. Der BGH hielt dieses Strafmaß dem Grunde nach für rechtens und nahm lediglich einen Abschlag in Höhe von 5% wegen der langen Verfahrensdauer vor.