BGH entscheidet über Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien
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Er hat ein Berufungsurteil bestätigt, das im Zusammenhang mit einem Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag eine arglistige Täuschung der Wohnungskäuferin über die Höhe der Vertriebsprovisionen bejaht hatte (Az.: XI ZR 104/08). Der BGH misst der Entscheidung über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bei, weil die hier verwendeten Verträge vielfach zum Einsatz gekommen seien.
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