Allgemein

BGH entscheidet über Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien

"

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat am 29.6.10 erneut über Schadenersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit so genannten Schrottimmobilien entschieden.

"

Er hat ein Berufungsurteil bestätigt, das im Zusammenhang mit einem Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag eine arglistige Täuschung der Wohnungskäuferin über die Höhe der Vertriebsprovisionen bejaht hatte (Az.: XI ZR 104/08). Der BGH misst der Entscheidung über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bei, weil die hier verwendeten Verträge vielfach zum Einsatz gekommen seien.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse