BGH entscheidet über Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien
"Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat am 29.6.10 erneut über Schadenersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit so genannten Schrottimmobilien entschieden.
"
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat am 29.6.10 erneut über Schadenersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit so genannten Schrottimmobilien entschieden.
„
Er hat ein Berufungsurteil bestätigt, das im Zusammenhang mit einem Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag eine arglistige Täuschung der Wohnungskäuferin über die Höhe der Vertriebsprovisionen bejaht hatte (Az.: XI ZR 104/08). Der BGH misst der Entscheidung über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bei, weil die hier verwendeten Verträge vielfach zum Einsatz gekommen seien.
„