Die Richter entschieden im vorliegenden Fall, dass es für einen Schadensersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung eines Engagements in US-Subprime-Kredite ausreicht, dass die Bank von der Bedeutung dieses Engagements weiß und dennoch eine diesbezügliche Ad-hoc-Meldung unterlässt.