BGH fällt Urteile zur quotalen Haftung von Gesellschaftern
"Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch.
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Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch.
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Dies hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 8.2.11 entschieden. Ob die Erlöse aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens anteilig die Haftung jedes Gesellschafters minderten, hänge vielmehr von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ab, so die Richter (Az.: II ZR 243/09 und II ZR 263/09).
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