Dies hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 8.2.11 entschieden. Ob die Erlöse aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens anteilig die Haftung jedes Gesellschafters minderten, hänge vielmehr von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ab, so die Richter (Az.: II ZR 243/09 und II ZR 263/09).