BGH gesteht deutscher Anlegerin Schadenersatzanspruch gegen US-Brokerfirma zu
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Die beklagte Brokerfirma unterhielt mit einem in Deutschland ansässigen Terminoptionsvermittler vertragliche Beziehungen, nach denen der Vermittler gegen Entgelt über die Brokerfirma für von ihm angeworbene Kunden Termingeschäfte an amerikanischen Terminmärkten durchführen konnte. Nach Ansicht des BGH hat sich die Brokerfirma an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell des Vermittlers beteiligt.
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