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BGH gesteht deutscher Anlegerin Schadenersatzanspruch gegen US-Brokerfirma zu

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Eine deutsche Anlegerin hat wegen Verlusten aus Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen einen Schadenersatzanspruch gegen eine Brokerfirma mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey. Dies hat der Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 9.3.10 entschieden (Az.: XI ZR 93/09).

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Die beklagte Brokerfirma unterhielt mit einem in Deutschland ansässigen Terminoptionsvermittler vertragliche Beziehungen, nach denen der Vermittler gegen Entgelt über die Brokerfirma für von ihm angeworbene Kunden Termingeschäfte an amerikanischen Terminmärkten durchführen konnte. Nach Ansicht des BGH hat sich die Brokerfirma an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell des Vermittlers beteiligt.

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