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BGH stärkt Mitbestimmung – Leiharbeiter zählen mit für den Aufsichtsrat

Großunternehmen, die laufend eine Vielzahl von Leiharbeitnehmern beschäftigen, müssen diese auch bei der Unternehmensmitbestimmung berücksichtigen. Das entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: II ZB 21/18).

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