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BHF-Bank setzt bei betrieblicher Altersvorsorge auf Pensionsfonds

Die BHF-Bank hat einen Durchführungswegwechsel in der betrieblichen Altersversorgung von einer Unterstützungskasse und einer Direktzusage auf einen Pensionsfonds vollzogen.

Das Volumen des Durchführungswegwechsels auf den Pensionsfonds beträgt insgesamt 120 Mio. Euro. Die rechtliche Beratung übernahm dabei die Kanzlei Beiten Burkhardt mit Partner Freiherr Christian von Buddenbrock (Arbeitsrecht, Düsseldorf). Inhouse bei der BHF-Bank beriet zudem ein Team unter der Leitung von Markus Neeb.

Im Rahmen der Restrukturierung ihrer betrieblichen Altersversorgung in ein neues, zeitgemäßes System hat die BHF-Bank die Verpflichtungen der konzerneigenen Unterstützungskasse und der Direktzusage mit Wirkung zum 1.10.11 auf einen Pensionsfonds übertragen. Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen wird neben dem Pensionsfonds eine konzerneigene CTA-Struktur (Contractual Trust Arrangements) eingebunden.

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