BHF-Bank strukturiert ihre betriebliche Altersversorgung um
Die Kanzlei Beiten Burkhardt hat mit einem Team um den Düsseldorfer Partner Freiherr Christian von Buddenbrock (Arbeitsrecht) die BHF-Bank erneut bei einem Durchführungswegwechsel in der betrieblichen Altersversorgung beraten.
Die Kanzlei Beiten Burkhardt hat mit einem Team um den Düsseldorfer Partner Freiherr Christian von Buddenbrock (Arbeitsrecht) die BHF-Bank erneut bei einem Durchführungswegwechsel in der betrieblichen Altersversorgung beraten.
Inhouse war zudem ein Team um Markus Neeb tätig. Das Volumen dieser Transaktion lag bei rund 28 Mio. Euro.
Beiten Burkhardt begleitet die BHF-Bank regelmäßig in arbeits-, steuer- und bilanzrechtlichen Fragestellungen, so auch bei der Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung von einer Unterstützungskasse und einer Direktzusage auf einen Pensionsfonds. Bereits zum 1.10.11 hatte die Bank einen Teil ihrer Versorgungsverpflichtungen in Höhe von rund 120 Mio. Euro auf den Pensionsfonds übertragen.
Die Kapitalanlageseite, vertreten durch die Frankfurt-Trust Investment Gesellschaft, eine Tochter der BHF-Bank, wurde bei den Verhandlungen inhouse von Lutz Morjan beraten.