Rechtlich unterstützt wurde das Bibliographische Institut dabei von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit den beiden Partnern Stephan Brandes und Stephan Scherer.

Zum Hintergrund: Im Mai 2009 erwarb die Cornelsen Verlagsgruppe die Mehrheitsanteile am Verlag Bibliographisches Institut von Langenscheidt und der Familie Brockhaus. Die außerordentliche Hauptversammlung des Bibliographischen Instituts hat am 23.11.09 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Cornelsen Verlagsholding, beschlossen. Gegen diesen Übertragungsbeschluss wurde Anfechtungsklage erhoben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun im Freigabeverfahren mit Beschluss vom 14.4.10 (Az.: 7 UH 1/10) festgestellt, dass die Anfechtungsklage der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht. Es handelt sich um einen der ersten Freigabebeschlüsse, der nach der Reform des Beschlussmängelrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ergangen ist.