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BIOTEC erzielt wichtigen Sieg in Patentverletzungsstreit

In einem seit 2007 geführten Verfahren hat das Unternehmen BIOTEC Biologische Naturverpackungen einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Tribunal de Grande Instance in Paris wies mit Urteil vom 16.4.10 die dort anhängige Patentverletzungsklage des italienischen Biokunststoffherstellers Novamont vollumfänglich ab.

Darüber hinaus erklärte das Gericht eines der drei Novamont-Patente, die Gegenstand der Klage waren, für nichtig. BIOTEC wurde bei diesem Rechtsstreit von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek mit den Anwälten Anton Horn und Melanie Künzel (beide Patentecht, Düsseldorf) begleitet.

Vor rund drei Jahren hatte Novamont sowohl BIOTEC als auch die französische Gesellschafterin Sphère verklagt. Novamont war der Ansicht, dass BIOTEC die drei vorgenannten Patente verletzen würde. Sphère wurde verklagt, da das Unternehmen das maßgebliche Produkt in Europa vertreibt.

BIOTEC ist führend als Entwickler und Hersteller von biologisch abbaubaren Werkstoffen, die unter dem Namen Bioplast vertrieben werden. Zu den Kernprodukten des Unternehmens gehört ein vollständig biologisch abbaubarer Biokunststoff auf der Basis von Kartoffelstärke, der für die Herstellung von vielfältigen Kunststoffprodukten wie Plastiktüten verwendet wird. Dieser Markt gewinnt weltweit zunehmend an Bedeutung, da erdölbasierte Plastikstoffe durch biologisch abbaubare Alternativprodukte ersetzt werden. Entsprechend hart ist dieser Markt umkämpft.

Das erstinstanzliche Urteil des Tribunal de Grande Instance ist noch nicht rechtskräftig und kann noch durch Berufung angefochten werden. Entscheidungen in den beiden Patentverletzungsverfahren in Turin und Mailand liegen noch nicht vor und werden zum Ende des Jahres 2010 erwartet.

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