Sie erhalten 34 Tage Urlaub. Sowohl das Arbeitsgericht Koblenz als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz folgten der Argumentation des Hogan Lovells-Teams unter Federführung des Of Counsels Tim Wybitul, dass die Regelung ältere Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Belastung schützen und nicht jüngere Mitarbeiter benachteiligen soll. Auch das BAG bestätigte, dass die in Frage stehende Regelung in legitimer Weise der Sicherstellung des Schutzes älterer Arbeitnehmer diene.