Die Regelung gilt z. B. für Verkehrsbetriebe, die Wasser- und Energieversorgung sowie Wohnungsgesellschaften. SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe führte als Argument für die Verfassungsänderung vor allem die Tendenz der vergangenen Jahre ins Feld, zum Abbau von Schulden in großem Stil kommunale Wohnungen zu verkaufen. Genau das räche sich jetzt und habe gerade in Ballungsräumen zu rasant steigenden Mieten geführt.