Brüssel klagt wieder gegen VW-Gesetz
"Lange drohte sie nur, jetzt macht die EU-Kommission ernst: Erneut reichte das Gremium Klage gegen das VW-Gesetz ein, laut Europäischem Gerichtshof ist die Rechtssache bereits seit Februar anhängig (Az.: C-95/12). Schon 2007 zog die Kommission vor Gericht, erreichte damals zwar einige Änderungen am umstrittenen Gesetz, konnte jedoch die 20%-Sperrminorität des Landes Niedersachsen nicht kippen.
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Lange drohte sie nur, jetzt macht die EU-Kommission ernst: Erneut reichte das Gremium Klage gegen das VW-Gesetz ein, laut Europäischem Gerichtshof ist die Rechtssache bereits seit Februar anhängig (Az.: C-95/12). Schon 2007 zog die Kommission vor Gericht, erreichte damals zwar einige Änderungen am umstrittenen Gesetz, konnte jedoch die 20%-Sperrminorität des Landes Niedersachsen nicht kippen.
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Doch genau die ist den Brüsseler Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Denn die Regelung schrecke potenzielle Investoren ab, behindere so Innovationen, was letztlich zu steigenden Preisen führen könne. Kurz: Das VW-Gesetz verstoße gegen EU-Recht und müsse daher vom Tisch. Die Bundesregierung, gegen die sich die Klage richtet, feilt nun an einer Stellungnahme. Ändert Berlin das Gesetz nicht nach den Vorstellungen der Kommission, droht ein millionenschweres Bußgeld. Die Kommission hält eine Mindeststrafe von 46,5 Mio. Euro für angemessen.
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