Doch genau die ist den Brüsseler Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Denn die Regelung schrecke potenzielle Investoren ab, behindere so Innovationen, was letztlich zu steigenden Preisen führen könne. Kurz: Das VW-Gesetz verstoße gegen EU-Recht und müsse daher vom Tisch. Die Bundesregierung, gegen die sich die Klage richtet, feilt nun an einer Stellungnahme. Ändert Berlin das Gesetz nicht nach den Vorstellungen der Kommission, droht ein millionenschweres Bußgeld. Die Kommission hält eine Mindeststrafe von 46,5 Mio. Euro für angemessen.