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Brüsseler Pläne für Eingriff in Emissionshandel verstoßen gegen EU-Recht

Den energieintensiven Industrieunternehmen sind die Brüsseler Pläne zur Neuordnung des CO2-Zertifikatehandels ein Dorn im Auge. Ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft gibt ihrer Kritik nun neue Nahrung. Denn aus Sicht der Luther-Experten um Partner Stefan Altenschmidt (Leiter Praxisgruppe Environment/Planning/Regulatory, Düsseldorf) verstoßen die geplanten Klimaschutzvorgaben der EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht.

Das Mitte Juni 2012 erstellte Gutachten befasst sich mit den Plänen der Kommission, die Menge der am Markt gehandelten CO2-Emissionszertifikate künstlich zu verknappen, um so den derzeit niedrigen CO2-Preis zu erhöhen und zusätzliche Klimaschutzanreize zu schaffen (so genanntes „Set-aside“). Laut Gutachten ein klarer Verstoß gegen die Emissionshandelsrichtlinie. Denn die Kommission ist danach nicht berechtigt, über die von ihr vorgesehene Änderung der Versteigerungsverordnung in den Markt einzugreifen. Die Emissionshandelsrichtlinie gibt der Kommission nur das Recht, bei zu hohen CO2-Preisen in den Markt einzugreifen, um die Belastungen für die Wirtschaft zu reduzieren. Die Richtlinie erlaubt ihr aber nicht, bei zu niedrigen CO2-Kursen auf eine Preissteigerung hinzuwirken. Nach der Richtlinie steht auch die Menge der bis 2020 dem Markt zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate bereits fest. Sie darf nur bei einer Änderung der Emissionshandelsrichtlinie verringert werden.

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