Vielmehr werde der Verdacht erweckt, nur eine weitere Einnahmenquelle erschließen zu wollen. Ausschlaggebend ist für den BdSt jedoch noch etwas anderes: Durch die Steuer werde unterschiedslos jeder belastet, der eine Finanzmarkttransaktion tätige, also z. B. auch Investoren, die beim Verkauf von Wertpapieren Verluste erleiden. Damit konterkariere die Steuer den Grundsatz einer gerechten Besteuerung, so Däke.