Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten entschieden, dass eine solche Pflicht die Ausnahme bleiben müsse. Zudem rechtfertige die bislang geringe Zahl von Verdachtsmeldungen, die sich auf zur Geldwäsche eingesetzte Prepaid-Karten beziehe, keine systematische und flächendeckende Überwachung.