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Bundesdatenschutzbeauftragter hält Identifizierungspflicht bei Vertrieb von elektronischem Geld für verfassungswidrig

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Die Bundesregierung plant Änderungen des Geldwäschegesetzes, nach denen der Vertrieb von elektronischem Geld (z. B. in Form von Prepaidkarten) nur noch nach vorheriger Identifizierung des Kunden möglich sein soll. Diese generelle Identifizierungspflicht hält der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jedoch für verfassungswidrig.

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Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten entschieden, dass eine solche Pflicht die Ausnahme bleiben müsse. Zudem rechtfertige die bislang geringe Zahl von Verdachtsmeldungen, die sich auf zur Geldwäsche eingesetzte Prepaid-Karten beziehe, keine systematische und flächendeckende Überwachung.

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