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Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über Urheberrechte

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Die bisherige Praxis der VG Wort, neben den Urhebern auch Verlage an ihren Einnahmen zu beteiligen, wird am 10.03.2016 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt (Az.: I ZR 198/13). Ein wissenschaftlicher Autor und Urheberrechtler sieht seinen Anteil an den Einnahmen der VG Wort durch die Verlage geschmälert. „Seine Klage gegen die VG Wort war in den ersten Instanzen weitgehend erfolgreich und führte dazu, dass die Verwertungsgesellschaft seit 2012 einen Teil ihrer Ausschüttungen nur unter Vorbehalt auszahlt"", erläutert Stephan Zimprich von Fieldfisher.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat inzwischen entschieden, dass nationale Regelungen, die Vergütungen für Urheberrechte auf Kosten der Urheber pauschal an Verlage weitergeben, europarechtswidrig sind (Az. C-572/13). „Nach Auffassung des EuGH dürfen den Autoren die gesetzlichen Vergütungsansprüche nicht genommen werden. Es wäre dementsprechend eine große Überraschung, würde der BGH, der das Verfahren mit Blick auf das EuGH-Verfahren ausgesetzt hatte, nun eine andere Entscheidung treffen als die Vorinstanz““, schätzt Zimprich ein. „Es ist damit zu rechnen, dass die VG Wort ihre Ausschüttungspraxis umstellen wird, zudem könnten zahlreiche Autoren Nachforderungen geltend machen. Im konkreten Fall ist der Sachverhalt insofern untypisch, als kaum schriftliche Verträge zwischen dem Kläger und den publizierenden Verlagen abgeschlossen wurden. Unter Umständen erlaubt dies dem BGH, die Tür für abweichende vertragliche Gestaltungen offen zu lassen.““

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