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Bundesgerichtshof entscheidet über Abfindungsbilanz bei Ausscheiden eines Gesellschafters

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Die Erstellung der Abfindungsbilanz ist bei Ausscheiden eines Gesellschafters keine Voraussetzung dafür, dass der Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens oder eines Verlustausgleichs fällig wird. Dies geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: II ZR 57/09 und II ZR 58/09), die am 19.7.10 ergangen sind.

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