Dies wirke sich besonders bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften aus. Das Gesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie, die der EU-Ministerrat im Juli 2009 beschlossen hatte. Geplant sei insbesondere eine Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre sollen auf elektronischem Wege bereitgestellt und auf eine gesonderte Zwischenbilanz soll verzichtet werden können. Bei der Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft könne weitergehend als bisher auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Bei der Verschmelzung einer 90%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft sei eine Modifizierung des Squeeze-out vorgesehen.