Im Entwurf werden die Aufgaben der Mediatoren und deren Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen. Der Gesetzentwurf dient laut Ministerium daneben auch der Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie 2008/52/EG.