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Bundeskabinett beschließt Restrukturierungsfonds-Verordnung

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Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Restrukturierungsfonds-Verordnung beschlossen.

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Der Beschluss basiert auf einer entsprechenden Ermächtigung im Restrukturierungsfondsgesetz, das als Teil des Restrukturierungsgesetzes Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten war. Auf der Grundlage des Restrukturierungsfondsgesetzes und der nun beschlossenen Verordnung soll künftig die Bankenabgabe erhoben werden. Mit dieser wird ein Restrukturierungsfonds aufgebaut, der bei künftigen Bankenschieflagen einspringen soll. Auf diese Weise trägt die Kreditwirtschaft selbst zur Bewältigung der Krisenkosten bei. Künftige Notlagen gehen damit nicht mehr primär zu Lasten des Steuerzahlers. Die Verordnung präzisiert die Vorgaben des Restrukturierungsfondsgesetzes für die Erhebung der Bankenabgabe hinsichtlich der Abgabesätze, der Zumutbarkeitsgrenze und des Erhebungsverfahrens.

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