Die Übernahme habe schwierige, ungeklärte Rechtsfragen aufgeworfen, so die Düsseldorfer Richter. Der Bundesgerichtshof hatte das Verbot Jahre später aufgehoben und als rechtswidrig eingestuft. Daraus entstehe aber noch kein Haftungsanspruch, entschied das OLG (Az.: VI – U (Kart) 43/13). Das dänische Unternehmen GN Store Nord hatte den entgangenen Kaufpreis für seine Hörgeräte-Sparte vom deutschen Steuerzahler eingefordert. Hogan Lovells hat das Bundeskartellamt mit einem Team um den Hamburger Kartellrechtspartner Marc Schweda vertreten, Hengeler Mueller war für GN Store Nord tätig. Phonak, die heutige Sonova, hatte im Herbst 2006 angekündigt, die Hörgerätesparte der dänischen GN Store zu übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme wegen ihrer Auswirkungen auf den deutschen Hörgerätemarkt geprüft und 2007 untersagt.