Die Kartellwächter sahen in der Übernahme die Gefahr der Stärkung des bereits bestenden bundesweiten Oligopols der beiden großen Betreiber Unitymedia KabelBW und Kabel Deutschland. Durch die Übernahme von Tele Columbus wäre der drittgrößte deutsche Kabelnetzbetreiber (rund 1,6 Mio. Kunden, davon 1,2 Mio. in den neuen Bundesländern) als Wettbewerber vom Markt verschwunden. Kabel Deutschland hatte dagegen argumentiert, nur durch die Übernahme dem steigenden Konkurrenzdruck von Unitymedia Kabel BW entgegentreten zu können.

Zu dem Fusionskontrollverfahren waren verschiedene Marktteilnehmer eingeladen, deren Interessen von den Übernahmeplänen betroffen waren, darunter auch der Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK). Dieser wurde von der auf Medienrecht spezialisierten Boutique MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte vertreten, tätig war Rechtsanwalt Sören Rößner.