Bundeskartellamt stoppt Übernahme von Kabelnetzbetreiber
"Nach der Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg Ende 2011 sollte die Übernahme des Netzbetreibers Tele Columbus durch den Branchenprimus Kabel Deutschland der nächste große Zusammenschluss im deutschen Breitbandkabelmarkt werden. Doch diesmal spielte das Bundeskartellamt nicht mit und untersagte den Deal. Zwar hätte der Zusammenschluss vermutlich Verbesserungen beim Angebot von Telefonie und Internetzugang im Wettbewerb zur Deutschen Telekom gebracht, so Präsident Andreas Mundt. Schwerer wiege jedoch die Verschlechterung der Wettbewerbssituation bei der Versorgung mit Fernsehanschlüssen.
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Nach der Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg Ende 2011 sollte die Übernahme des Netzbetreibers Tele Columbus durch den Branchenprimus Kabel Deutschland der nächste große Zusammenschluss im deutschen Breitbandkabelmarkt werden. Doch diesmal spielte das Bundeskartellamt nicht mit und untersagte den Deal. Zwar hätte der Zusammenschluss vermutlich Verbesserungen beim Angebot von Telefonie und Internetzugang im Wettbewerb zur Deutschen Telekom gebracht, so Präsident Andreas Mundt. Schwerer wiege jedoch die Verschlechterung der Wettbewerbssituation bei der Versorgung mit Fernsehanschlüssen.
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Die Kartellwächter sahen in der Übernahme die Gefahr der Stärkung des bereits bestenden bundesweiten Oligopols der beiden großen Betreiber Unitymedia KabelBW und Kabel Deutschland. Durch die Übernahme von Tele Columbus wäre der drittgrößte deutsche Kabelnetzbetreiber (rund 1,6 Mio. Kunden, davon 1,2 Mio. in den neuen Bundesländern) als Wettbewerber vom Markt verschwunden. Kabel Deutschland hatte dagegen argumentiert, nur durch die Übernahme dem steigenden Konkurrenzdruck von Unitymedia Kabel BW entgegentreten zu können.
Zu dem Fusionskontrollverfahren waren verschiedene Marktteilnehmer eingeladen, deren Interessen von den Übernahmeplänen betroffen waren, darunter auch der Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK). Dieser wurde von der auf Medienrecht spezialisierten Boutique MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte vertreten, tätig war Rechtsanwalt Sören Rößner.
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